Donnerstag, 10. April 2014

Das Sportgericht des DFB greift gegen Nürnberg durch



Ungebührliches Verhalten wird vom Sportgericht des DFB hart bestraft und das ist auch richtig so. Ob nun immer gleich der Verein so darunter leiden muss, darüber darf gern diskutiert werden. Den 1. FC Nürnberg belegte das Sportgericht des DFB mit einer doppelten Strafe. Zum einen muss der Verein für das Verhalten seiner Fans eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro zahlen. Zum anderen werden drei Blöcke auf der Stehtribüne, dort stehen die größten Anhänger des Vereins, bei einem künftigen Ligaspiel verweist bleiben. Der Club hat das Urteil bereits angenommen, es ist also rechtskräftig.
Würden sich die Fans benehmen, könnte das Bußgeld sinnvoll investiert werden und leere Ränge gäbe es wohl auch nicht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen