Ungebührliches Verhalten wird vom Sportgericht des DFB hart
bestraft und das ist auch richtig so. Ob nun immer gleich der Verein so
darunter leiden muss, darüber darf gern diskutiert werden. Den 1. FC Nürnberg belegte
das Sportgericht des DFB mit einer doppelten Strafe. Zum einen muss der Verein
für das Verhalten seiner Fans eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro zahlen. Zum
anderen werden drei Blöcke auf der Stehtribüne, dort stehen die größten
Anhänger des Vereins, bei einem künftigen Ligaspiel verweist bleiben. Der Club
hat das Urteil bereits angenommen, es ist also rechtskräftig.
Würden sich die Fans benehmen, könnte das Bußgeld sinnvoll
investiert werden und leere Ränge gäbe es wohl auch nicht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen